Tandem Hausverwaltung GmbH

 

 

Sondereigentumsverwaltung

 

Sind Sie Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen in Berlin?

Somit tragen Sie auch die Verantwortung für Ihre Wohnung. Es entstehen Ihnen Verpflichtungen wie Vermietung, Inkassoverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Übergabe / Abnahme der Wohnung und Vergabe und Überwachung von Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten.

Der WEG-Verwalter ist zunächst nur für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich, daher hört dessen Zuständigkeit in der Regel "an der Wohnungstür auf". Dabei ist es nicht immer einfach, zwischen Ihren Belangen als Vermieter einerseits und denen als Mitglied der Eigentümergemeinschaft andererseits zu unterscheiden.

Da die ordnungsgemäße Sondereigentumsverwaltung nicht nur spezielle Kenntnisse erfordert, sondern auch Zeit und Nerven kosten kann, empfiehlt sich die Übertrag dieser Aufgaben an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl. Hierbei sind Sie nicht an den WEG - Verwalter gebunden.


Wir bieten Ihnen die kompetente Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung an. 

Die Sondereigentumsverwaltung umfasst standardmäßig folgende Leistungen:

  • Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
  • Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Ihren Mieter
  • Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Entgegennahme von Kündigungen
  • Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechseln
  • Verwaltung der Kaution
  • Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen Ihrer Mieter zur vermieteten Wohnung

Gern stehen wir Ihnen auch für Einzelleistungen wie z.B. die jährliche Betriebskostenabrechnung mit Ihrem Mieter zur Verfügung.   

Konditionen

Für die Vergütung der o.g. Grundleistungen berechnen wir 20 € netto monatlich pro Wohnung.  

Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung auf Grundlage der Wohngeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung berechnen wir ein einmaliges Honorar in Höhe von 25 € netto pro Wohnung. 

Für die Vergütung von Sonderleistungen kann individuell eine Pauschale oder eine Abrechnung zum Stundensatz vereinbart werden.